Checkliste im Schadensfall herunterladen

Ein Autounfall ist kein alltägliches Ereignis und schnell macht man sich Sorgen aus Unwissenheit Fehler zu machen. Diese Sorgen möchten wir Ihnen mit diesem Leitfaden nehmen. Arbeiten Sie ihn Schritt für Schritt ab und nichts kann schief gehen.

Schauen Sie sich in Ruhe an, was passiert ist, es gibt keinen Grund zur Eile. Bei kleinen oberflächlichen Kratzern im Lack oder Dellen im Blech muss die Polizei nicht verständigt werden. Hier ist es ausreichend die Daten mit den Unfallgegnern auszutauschen.

In folgenden Fällen verständigen Sie bitte die Polizei:

  • Hoher Sachschaden

  • Verletzte Personen

  • Unfallstelle, die nicht abgesichert werden kann

  • Schuldfrage unklar /die Unfallparteien können sich nicht einigen

  • Unfallgegner:in begeht Fahrerflucht

  • Unfallgegner:in erweckt den Eindruck, unter Drogen oder Alkoholeinfluss zu stehen

  • Ein ausländisches Fahrzeug kann keinen Versicherungsnachweis erbringen

  • Sie haben einen Unfall mit einem Mietwagen verursacht

  • Sie beschädigen ein Fahrzeug und die Besitzer sind nicht auffindbar

    • Achtung! Benachrichtigen Sie in diesem Fall die Polizei nicht, begehen Sie Fahrerflucht. Auch ein Zettel am gegnerischen Auto gilt als Fahrerflucht.


Erstellen Sie immer einen Unfallbericht und notieren darin die entstandenen Schäden - WAS ist Wann und WO passiert? -, sowie die wichtigsten Daten aller Personen, die am Unfall beteiligt sind.

Erforderlich sind:

  • Amtliche Kennzeichen beteiligter Fahrzeuge

  • Namen und Anschriften der Halter, Fahrzeugführer, Verletzten und Unfallzeugen

  • Sichtbare Schäden an den Fahrzeugen oder Sachen (z.B. mitgeführtes Gepäck oder Kleidung)

  • Versicherungsscheinnummern und Namen der Kfz-Haftpflichtversicherung der Unfallgegner

  • Beschreibung des Unfallhergangs

  • Fotos vom Unfallort (Fahrzeuge, Schäden, Bremsspuren oder Flüssigkeiten)

  • Ggf. eine Unfallskizze anfertigen

  • Übrigens: Die Unterschriften auf dem Unfallbericht bestätigen lediglich, dass die angegebenen Daten richtig sind. Sie sind kein Schuldanerkenntnis. Solange der Unfallhergang nicht vollständig rekonstruiert ist, sollten Sie am Unfallort weder vor der Polizei noch vor dem Unfallgegner ein Schuldgeständnis abgeben.


Wo kann ich meinen Schaden melden?

Unter www.edeka-versicherungsdienst.de/hilfe-im-schadensfall/schaden-melden haben wir die Versicherer aufgeführt, mit denen wir zusammenarbeiten. Melden Sie bestenfalls sofort Ihren Schaden über deren Homepage.

Von Montag bis Donnerstag, 8.00 bis 17.00 Uhr, erreichen Sie uns telefonisch unter 040/6377 3300 und per Mail deinEVD@edeka.de

Halten Sie hierfür Ihr selbst erstelltes Schadenprotokoll bereit.

Schaden meinem Versicherer melden


Was ist ein Haftpflichtschaden?

Um einen Kfz-Haftpflichtschaden handelt es sich, wenn Sie einen Verkehrsunfall verschuldet haben und dabei ein anderer Fahrer bzw. sein fahrbarer Untersatz Schaden genommen hat.


Was ist ein Teilkaskoschaden?

Eine Teilkaskoversicherung springt zum Beispiel ein, wenn Ihr Auto gestohlen wird, wenn es abbrennt oder wenn Sie auf der Landstraße mit einem Tier zusammenstoßen.

Die folgenden Leistungen enthält eine Teilkaskoversicherung in der Regel:

  • Unwetterschäden wie Sturm, Blitzschlag, Hagel und Überschwemmung

  • Diebstahl

  • Raub und Unterschlagung

  • Brand und Explosion

  • Schäden durch Zusammenstöße mit Haarwild (Rehe oder Wildschweine)

  • Marderbisse an Kabeln, Schläuchen und Leitungen

  • Kabelschäden durch Kurzschluss

  • Glasbruch, zum Beispiel durch Steinschlag


Was ist ein Vollkaskoschaden?

Die Vollkaskoversicherung ersetzt Schäden am eigenen Auto, zum Beispiel nach einem selbst verursachten Unfall oder nach Vandalismus.

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Ein Einbruch ist kein alltägliches Ereignis und neben dem unguten Gefühl, dass jemand Fremdes in der Wohnung war, macht sich schnell die Sorge breit aus Unwissenheit Fehler zu machen. Diese Sorge möchten wir Ihnen mit diesem Leitfaden nehmen. Arbeiten Sie ihn Schritt für Schritt ab und nichts kann schief gehen.

Sobald Ihre Wohnung von der Polizei freigegeben wurde, können Sie erste Maßnahmen einleiten. Beachten Sie dabei unbedingt die Hinweise der Polizei.


Fotografieren Sie Beweise – ggf. fragt Ihr Versicherer danach

  • Achtung! Fassen Sie am Tatort bitte nichts an. Räumen Sie nicht auf, bevor die Spurensicherung und ggf. die Kriminalpolizei fertig sind.
  • Gibt es Einbruchspuren an der Haustür oder an einem Fenster? Fotografieren Sie, wie die Einbrecher hereingekommen sind. Fotografieren Sie alles, was die Täter im Haus oder in der Wohnung verändert haben.
  • Wurden Schränke durchwühlt? Sachen herausgeworfen? Gibt es Fußabdrücke auf dem Teppich? Fotografieren Sie auch alle Schäden, die durch den Einbruch entstanden sind.


Prüfen Sie, ob etwas gestohlen wurde

  • Fassen Sie Gegenstände in Haus oder Wohnung bitte erst an, wenn es die Polizei erlaubt.
  • Sind noch alle EC-/Girokarten (Debitkarten) und Kreditkarten da? Die Sparbücher auch? Falls nicht, lassen Sie EC-/Girokarten und Kreditkarten sofort unter der Telefonnummer 116 116 sperren. Informieren Sie Ihre Sparkasse oder Bank, wenn Ihr Sparbuch gestohlen wurde.
  • Ist Ihr Handy noch da? Falls nicht, sperren Sie es sofort bei Ihrem Handy-Anbieter.
  • Sind alle Ausweise noch da? Falls nicht, geben Sie möglichst schnell der den Einbruch aufnehmenden Polizei Bescheid. Informieren Sie außerdem das Bürgeramt bzw. das Bürgerbüro oder die Einwohnermeldestelle. Unter der Telefonnummer 116 116 können Sie Ausweise mit Online-Ausweisfunktion auch sofort sperren lassen.
  • Wurden Fenster eingeschlagen oder können Sie Türen durch den Einbruch nicht mehr verschließen? Zeigen Sie diese Schäden sofort der Polizei. Beauftragen Sie einen Schlüsseldienst, der den Schaden zeitnah absichert. Damit kein zweiter Einbruch folgt.
  • Notieren Sie in einer Liste alles, was gestohlen wurde (Stehlgutliste). Geben Sie, wenn möglich, den Wiederbeschaffungswert jedes gestohlenen Gegenstandes an. Legen Sie, wenn möglich, Fotos der gestohlenen Gegenstände bei. Geben Sie eine Kopie der Stehlgutliste bei der Polizei ab.


Benachrichtigen Sie Ihre Versicherungen

  • Melden Sie sich bei Ihrer Hausratversicherung. Die Hausratversicherung ersetzt die Kosten für gestohlene Gegenstände. Schildern Sie den Einbruch. Notieren Sie sich den Namen Ihres Ansprechpartners und Ihre Schadensnummer.
  • Schicken Sie eine Kopie der Stehlgutliste gegebenenfalls mit den Bildern der gestohlenen Gegenstände an Ihre Hausratversicherung. Geben Sie die Schadensnummer an.
  • Gibt es Schäden am Gebäude? Wenn Sie in Ihrer Wohngebäudeversicherung als Zusatzfall Einbruchschäden versichert haben, melden Sie den Schaden der Versicherung.
  • Schildern Sie auch bei der Wohngebäudeversicherung, was passiert ist. Notieren Sie sich den Namen Ihres Ansprechpartners und Ihre Schadensnummer.
  • Schicken Sie der Wohngebäudeversicherung Bilder der Schäden am Haus.
  • Wenn Sie nicht der Eigentümer des Hauses sind, informieren Sie bitte Ihren Vermieter.
  • Eventuell melden sich Sachverständige der Versicherungen bei Ihnen. Beantworten Sie ihre Fragen.


Wo kann ich meinen Schaden melden?

Unter www.edeka-versicherungsdienst.de/hilfe-im-schadensfall/schaden-melden haben wir die Versicherer aufgeführt, mit denen wir zusammenarbeiten. Melden Sie bestenfalls sofort Ihren Schaden über deren Homepage.

Von Montag bis Donnerstag, 8.00 bis 17.00 Uhr, erreichen Sie uns telefonisch unter 040/6377 3300 und per Mail deinEVD@edeka.de

Halten Sie hierfür Ihr selbst erstelltes Schadenprotokoll bereit.

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Was kann ich vorbeugend tun?

  • IMEI-Nummer Ihres Handys notieren. Die Polizei kann gestohlene Handys unter Umständen lokalisieren. Mit Hilfe dieser Nummer kann Ihr Mobilfunkanbieter Ihr Handy im Falle eines Diebstahls sperren lassen.
  • Hausrat fotografieren: Fotografieren Sie wertvolle Gegenstände. Nach einem Einbruch brauchen Sie die Bilder für die Stehlgutliste. Hinterlegen Sie die Fotos an einem sicheren Ort. Das sollte am besten nicht im Haus selbst sein.
  • Kaufbelege sammeln: Bewahren Sie Kaufbelege teurer Gegenstände an einem sicheren Ort auf. So können Sie nach einem Diebstahl beweisen, dass Ihnen der jeweilige Gegenstand gehört hat.
  • Einbruchschutz: Machen Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung möglichst einbruchsicher. 
    www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/Einbruchschutz-Tipps-fuer-mehr-Sicherheit-im-Haus,einbruchschutz130.html

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Ein Feuer ist kein alltägliches Ereignis und schnell macht sich die Sorge breit, unwissentlich Fehler zu machen. Diese Sorge möchten wir Ihnen mit diesem Leitfaden nehmen. Arbeiten Sie ihn Schritt für Schritt ab und es kann nichts schief gehen.

Sobald Ihre Wohnung von der Polizei bzw. der Feuerwehr freigegeben wurde, können Sie erste Maßnahmen nach einem Wohnungsbrand einleiten. Beachten Sie dabei unbedingt die Hinweise der Feuerwehr.


Dokumentieren Sie alle Schäden

Erstellen Sie ein Schadenprotokoll – WAS ist WANN und WO passiert? Wenn die Erinnerungen frisch sind, fällt es Ihnen leichter.

Damit sich die Versicherung einen ersten Überblick verschaffen kann, machen Sie Fotos von allen beschädigten Gegenständen und von den sichtbaren Schäden. Erstellen Sie außerdem eine Liste mit allen beschädigten Sachen mit folgenden Angaben:

  • Jahr der Anschaffung
  • damaliger Kaufpreis
  • jetziger Neuwert

Fügen Sie die Rechnungsbelege mit bei, wenn Sie sie noch haben.

Gibt es Zeugen? Notieren Sie sich deren Namen und die Kontaktdaten.


Eigene Maßnahmen bei kleineren Schäden

Lüften Sie die Räume schnellstmöglich, sofern Sie laut Polizei und Feuerwehr mit den Aufräumarbeiten beginnen können.

Benutzen Sie keine elektrischen Geräte in stark verrußten Räumen.

Sofern diese von Ruß oder Geruch betroffen sind, entsorgen Sie Lebensmittel, die offen liegen oder im Kühlschrank aufbewahrt werden. Vorsichtshalber sollte Kinderspielzeug ebenfalls entsorgt werden.

Tragen Sie bei der Reinigung Ihrer Wohnung / Ihres Hauses und den verschmutzten Gegenständen unbedingt Schutzkleidung (Atemschutzmaske und Handschuhe). Und waschen Sie Kleidung bei mindestens 60 Grad.

Dokumentieren sie bitte Ihren zeitlichen und materiellen Aufwand für die Reinigung und Entsorgung.


Informieren Sie Ihre Versicherung und Vermieter

Nach einem Wohnungsbrand informieren Sie umgehend Ihre Versicherung(en).

Sofern Möbel oder Wertgegenstände vom Feuer beschädigt wurden, sollten Sie den Schaden bei Ihrer Hausratversicherung melden. Das gilt auch, wenn Sie Mieter einer Wohnung sind.

Sind Schäden am Gebäude entstanden, informieren Sie bitte sofort die Wohngebäudeversicherung. Als Mieter wenden Sie sich in diesem Fall an die Hauseigentümer.

Grundsätzlich gilt: Sprechen Sie Maßnahmen, die die Entsorgung von Gegenständen betrifft, mit Ihren Versicherungen und ggf. mit dem Gebäudeeigentümer ab.


Beauftragen Sie bei großen Schäden Fachfirmen

Bei großen Schäden speziell an Gas- und Wasseranschlüssen und der Elektrik ist es ratsam, eine entsprechende Fachfirma kommen zu lassen. Diese sollte die Notmaßnahmen und ersten Sicherungen vornehmen, damit der Schaden sich nicht weiter vergrößert.

Auf keinen Fall sollten Sie Schäden selbst beseitigen, bei denen Chemikalien oder verbranntes PVC beteiligt ist. Auch hier sollte eine Fachfirma für Brandsanierungen beauftragt werden.

Die Kosten für Reparaturen, Aufräumarbeiten und der Brandsanierung werden in der Regel von der Versicherung übernommen. Besprechen sie Ihr Vorgehen mit ihrem Versicherer, bevor sie eine entsprechende Fachfirma beauftragen.

Damit der Versicherer den Schaden besser einschätzen kann, sollten die beauftragten Firmen umgehend Kostenvoranschläge für die Sanierung/Reparatur erstellen.


Wo kann ich meinen Schaden melden?

Unter www.edeka-versicherungsdienst.de/hilfe-im-schadensfall/schaden-melden haben wir die Versicherer aufgeführt, mit denen wir zusammenarbeiten. Melden Sie bestenfalls sofort Ihren Schaden über deren Homepage.

Von Montag bis Donnerstag, 8.00 bis 17.00 Uhr, erreichen Sie uns telefonisch unter 040/6377 3300 und per Mail deinEVD@edeka.de

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Was kann ich vorbeugend tun?

Unsere Tipps können Leben und Einrichtung retten. Nachfolgend haben wir Ihnen einige Tipps aufgeführt.

Rauchwarnmelder: In Neubauten und umfangreiche Umbauten müssen seit 2016 Rauchwarnmelder in folgenden Räumlichkeiten angebracht werden: Schlafräume, Kinderzimmer und Flure. Sofern Sie Mieter einer Wohnung sind und bisher keine Rauchwarnmelder angebracht wurden, klären Sie unbedingt ab, ob für den Einbau der Vermieter/Eigentümer zuständig ist oder Sie.  Im Falle einer Rauchentwicklung ertönt durch den Rauchmelder ein akustisches Warnsignal. Für Gehörlose sind Geräte mit Blitzlicht oder Vibrationsalarm auf dem Markt. Unbedingt bei der Anbringung beachten: Immer an der Zimmerdecke, weil Brandrauch stets nach oben steigt, möglichst immer in der Mitte der Zimmerdecke bzw. mindestens 50cm von Wänden, Lampen, Balken oder Unterzügen entfernt und immer in waagerechter Position – auch bei Dachschrägen!

Feuerlöscher: Bei kleineren Wohnungsbränden kann ein handelsüblicher Schaumlöscher sehr hilfreich sein, da er den Brand erstickt.  Achtung! Schaumlöscher eignen sich nicht für Fettbrände in der Küche. Hierbei muss unbedingt eine Feuerlöschdecke oder ein Fettbrandfeuerlöscher zum Einsatz kommen. Was Sie beachten sollten: Lesen Sie sich regelmäßig die Gebrauchsanweisung Ihres Geräts durch. Zum einen, damit Sie im Brandfall den Einsatz des Feuerlöschers kennen und somit schnell reagieren können. Zum anderen bedarf ein Feuerlöscher einer regelmäßigen Überprüfung/Kontrolle.

 

Was ist im Alltag zu beachten?

Nachfolgend die wichtigsten Tipps, wie Sie sich vor dem Entstehen eine Wohnungsbrandes schützen können.

Offenes Feuer: Kerzen, aber auch Kamine und Kaminöfen dürfen nie über einen längeren Zeitraum unbeaufsichtigt brennen. Man muss Kaminöfen regelmäßig reinigen und warten, wie in der Betriebsanleitung beschrieben.

Herd: Bei eingeschaltetem Herd darf man nie die Küche verlassen. Brennbare Gegenstände wie Zeitungen, Topflappen, Holzschneidebretter sollten nicht auf dem Herd oder in unmittelbarer Nähe liegen.

Wärmequellen: Heizstrahler, Halogenleuchten, Rauchabzugsrohre und alle anderen Wärmequellen stets weit genug entfernt von brennbaren Materialien und Gegenständen wie Tapeten, Vorhängen und Co. betreiben.

Zigaretten: Glimmende Tabakwaren nicht unbeaufsichtigt im Aschenbecher liegen lassen. Nicht rauchen, während man auf dem Sofa oder im Bett liegt. Aschenbecher erst dann im Hausmüll entleeren, wenn die Asche sicher abgekühlt ist.

Elektrogeräte: Auf Gütesiegel wie CE-, VdS- und GS-Zeichen achten. Elektrowärmegeräte wie Wasserkocher, Kaffeemaschine oder Toaster sollten eine Abschaltautomatik haben. Geräte mit brüchigem oder gequetschtem Kabel sowie Wackelkontakten austauschen oder fachmännisch reparieren lassen.

Steckdosen und Leitungen nicht überlasten: Auch im Altbau mit wenigen Steckdosen niemals mehrere Steckerleisten hintereinander schalten.

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Ein Wasserschaden ist kein alltägliches Ereignis und schnell macht sich die Sorge breit unwissentlich Fehler zu machen. Diese Sorge möchten wir Ihnen mit diesem Leitfaden nehmen. Arbeiten Sie ihn Schritt für Schritt ab und es kann nichts schief gehen.


Beachten Sie bitte zuallererst folgendes:

  • Halten Sie den Schaden so gering wie nur irgend möglich. Das bedeutet zum Beispiel, dass das Wasser so schnell wie möglich aufgewischt wird.

  • Bewahren Sie beschädigte Gegenstände unbedingt bis zu einer Entscheidung des Versicherers auf. Gegebenenfalls schickt der Versicherer einen Gutachter zur Prüfung.

  • Melden Sie den Schaden umgehend bei Ihrer Versicherung.


Wasser abstellen

Ermitteln Sie die Schadensquelle und stellen Sie sofort die Wasserzufuhr ab, indem Sie den Wasserhahn, das Absperrventil oder den Haupthahn zudrehen. Bei einem Rohrbruch muss die Hauptwasserleitung für den betroffenen Bereich unterbunden werden.

Merke: Wasserleitungen werden immer im Uhrzeigersinn zugedreht.


Strom abschalten

Wasser ist stromleitfähig und damit hochgefährlich. Ein Kurzschluss kann elektrische Leitungen und Haushaltsgeräte zerstören und einen Brand verursachen, Stromschläge können lebensbedrohlich sein. Betreten Sie einen überschwemmten Bereich nicht, wenn stromführende Leitungen und Steckdosen vom Wasserschaden betroffen sein könnten. Schalten Sie umgehend die Stromversorgung ab, wenn Sie gefahrlos an die Sicherungen gelangen können.


Schaden dokumentieren

Für die reibungslose Schadenabwicklung durch Ihre Versicherung sollten Sie jeden Schaden sorgfältig dokumentieren: Fotografieren Sie die Schadenstelle und alle betroffenen Möbel, am besten noch vor Beseitigung des Schadens.


Räume trocknen

Sind alle Gefahrenquellen neutralisiert, ist es jetzt am wichtigsten, das ausgelaufene Wasser zu entfernen. Hier helfen Eimer, Lappen, Handtücher, Decken – und so viele fleißige Hände wie möglich: Legen Sie alle überschwemmten Böden großzügig aus. Setzen Sie bei größeren Wassermengen einen Nasssauger ein. Bei sehr starken Überschwemmungen rufen Sie die Feuerwehr und lassen Sie das Wasser fachgerecht abpumpen. Sind die Wände durchfeuchtet, müssen professionelle Trocknungsmaßnahmen eingeleitet werden, um Schimmelbildung zu vermeiden.


Mobiliar schützen

Entfernen Sie Möbel, Teppiche und empfindlichen Hausrat aus dem Schadenbereich. Wischen Sie alle Schränke, Tische und Stühle gründlich ab. Holzmöbel, die im Wasser gestanden haben, aber (noch) nicht sichtbar aufgequollen sind, können Sie mit einem Fön oder Heizlüfter trocknen und so eventuell vor Schaden bewahren. Elektroheizlüfter und Bautrockner können Sie bei Bedarf in vielen Baumärkten mieten.


Vermieter und Versicherung informieren

Benachrichtigen Sie umgehend Ihre Versicherung wenn Sie Mieter sind, benachrichtigen Sie außerdem Ihre Vermieter. Stimmen Sie das weitere Vorgehen mit Vermietern und Versicherung ab, um den Wasserschaden so schnell wie möglich beheben zu lassen.

Oft senden Versicherer einen "Regulierer", der sich den Schaden anschaut. Dieser ist kein unabhängiger Gutachter: Er wird vom Versicherer bezahlt und vertritt dessen Interessen.


Wer hilft bei einem Wasserschaden?

Häufig ist professionelle Hilfe erforderlich, um die Folgen eines Wasserschadens nachhaltig zu beseitigen.

Bei einem Rohrbruch oder Leitungsschaden verständigen Sie bitte sofort einen Fachbetrieb für Sanitär, Heizung und Klima (SHK-Fachbetrieb). Neben der Ortung des Lecks und der Beseitigung der Ursache für den Wasserschaden bieten viele Betriebe eine kostenlose Schadenanalyse an und verhandeln gegebenenfalls direkt mit Ihrer Versicherung.

Schäden in der Bausubstanz kann eine spezialisierte Bautrocknungsfirma entfernen. Sie kümmert sich bei Bedarf auch um die Untersuchung der Raumluft, Schimmelbeseitigung, Geruchsneutralisation und Desinfektion. Erst wenn die Feuchtigkeit rückstandslos beseitigt ist, kann die Sanierung und Renovierung der Wohnung beginnen. Fachbetriebe zur Behebung des entstandenen Schadens beauftragen Sie immer in Abstimmung mit der Versicherung.


Welche Versicherung kommt für den Schaden auf?

Ein Wasserschaden kann teuer werden. Bevor die Versicherung Entschädigung zahlt, ist erst einmal zu ermitteln, wer eigentlich haftbar gemacht werden kann.

  • Eigentümer oder Vermieter: Für Wasserschäden durch Rohrbrüche oder Baumängel müssen in der Regel Eigentümer oder Vermieter aufkommen. Für beide empfiehlt sich daher eine Wohngebäudeversicherung, um hohe Sanierungs- und Renovierungskosten abzudecken.
  • Mieter: Durch einen länger andauernden Wasserschaden werden viele Möbel unbrauchbar. In der Regel kommt die Hausratversicherung der Mieter für die Folgekosten auf.
  • Nachbarn: Verursachen andere Mieter – z. B. in der Wohnung darüber – einen Wasserschaden bei Ihnen, kommt deren Haftpflichtversicherung für die Folgekosten auf.


Wo kann ich meinen Schaden melden?

Unter www.edeka-versicherungsdienst.de/hilfe-im-schadensfall/schaden-melden haben wir die Versicherer aufgeführt, mit denen wir zusammenarbeiten. Melden Sie bestenfalls sofort Ihren Schaden über deren Homepage.

Von Montag bis Donnerstag, 8.00 bis 17.00 Uhr, erreichen Sie uns telefonisch unter 040/6377 3300 und per Mail deinEVD@edeka.de

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Was kann ich vorbeugend tun?

Wenn der Schlauch Ihrer Waschmaschine oder Spülmaschine platzt oder sich ablöst, können Sie als Mieter empfindlich zur Kasse gebeten werden. Vorausgesetzt, Ihr Wasserzulauf war aufgedreht, Ihr Haushaltsgerät hatte keine Aquastopp-Funktion und Sie haben die Wohnung für längere Zeit, zum Beispiel für einen Friseurbesuch, verlassen.

In einem solchen Fall entschied das Landgericht Osnabrück 2012 auf „grob fahrlässig“: Der Hausratversicherung, die einen nicht grob fahrlässig verursachten Schaden an Mobiliar und beweglichem Eigentum in der Wohnung komplett ersetzt hätte, wurde das Recht zugesprochen, ihre Entschädigungsleistung um 70 Prozent zu reduzieren (LG Osnabrück, Urteil v. 20.4.2012, 9 O 762/10).

 

Unsere Tipps

  • Waschmaschine anschließen: immer von einem ausgewiesenen Fachmann erledigen lassen

  • Schläuche und Anschlüsse: regelmäßig auf Dichtigkeit und Porosität prüfen

  • Haupthahn: für vollen Versicherungsschutz nach jedem Wasch- und Spülgang zudrehen und/oder Aqua-Stopp-Vorrichtung installieren

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Es ist immer unangenehm, wenn man etwas beschädigt, das jemand anderem gehört. Erleichterung stellt sich mit der Haftpflichtversicherung ein. Aber worauf muss man achten? Schnell macht sich die Sorge breit, unwissentlich Fehler zu machen. Diese Sorge möchten wir Ihnen mit diesem Leitfaden nehmen.

Ihre Privathaftpflichtversicherung greift dann ein, wenn Sie jemandem versehentlich einen Schaden zugefügt haben. Dabei kommt sie für Personen- und Sachschäden, unter Umständen auch für Vermögensschäden auf.

Wenn Sie also versehentlich ein Glas Wein umstoßen und damit den Laptop Ihres Bekannten unbrauchbar machen, kommt die Versicherung für die Reparatur oder ggf. einen Ersatz auf.

Fahren Sie beim Skifahren versehentlich eine andere Person um und diese muss ärztlich behandelt werden, trägt Ihre Versicherung diese Kosten.


ACHTUNG!
Von der privaten Haftpflichtversicherung wird immer der Zeitwert eines beschädigten Gegenstands ersetzt. Dasselbe Prinzip kennen Sie sicher von der Kfz-Haftpflicht.

Der Zeitwert ist der Wert des Objekts zum Zeitpunkt des Schadens. Durch Alter, Gebrauch und Abnutzung sinkt der Wert einer Sache im Laufe der Zeit. Wenn Sie beispielsweise den fünf Jahre alten Laptop Ihres Bekannten beschädigen, hat das alte nicht den gleichen Wert wie ein neues Gerät. Die Versicherung bestimmt den Zeitwert des beschädigten Objekts und ersetzt dessen Wert, wenn eine Reparatur nicht möglich ist.

Oft entsteht dabei eine Diskrepanz zwischen dem moralischen Verantwortungsgefühl und der Entschädigung durch die Versicherung. Bitte denken Sie auch hier kurz an die Entschädigungspraxis bei Autos. Dort ist es völlig klar, dass der Zeitwert ermittelt und entschädigt wird. Die private Haftpflichtversicherung handelt gleich.


Was sollten Sie im Schadenfall tun?

Schaden dokumentieren

Fotografieren Sie beschädigte oder zerstörte Gegenstände. Generell gilt, dass Sie die beschädigten Gegenstände so lange aufbewahren sollten, bis die Schadensabwicklung abgeschlossen ist.

Notieren Sie den Ablauf der Ereignisse, solange Sie sich noch problemlos erinnern können. Alle beteiligten Personen, auch Zeugen, sollten Adressen und Kontaktdaten austauschen.


Keine Schuldeingeständnisse machen

Ob wirklich ein Schadensersatzanspruch gegen Sie besteht, prüft Ihre Versicherung. Im Rahmen Ihrer privaten Haftpflichtversicherung erhalten Sie auch einen passiven Rechtsschutz. Das heißt, dass Ihre Versicherung Sie, wenn nötig, vor Gericht vertritt und alle anfallenden Kosten übernimmt – einschließlich der Gerichtskosten. Geben Sie daher niemals ohne Zustimmung der Versicherung ein Schuldeingeständnis ab und leisten Sie auch keine Zahlungen, um den Schaden zu begleichen. Ihre Privathaftpflicht wird Zeitwert und Reparaturkosten beurteilen und die Regulierung übernehmen – Sie brauchen sich um nichts zu sorgen.


Versicherung kontaktieren

Melden Sie Schäden so schnell wie möglich Ihrer privaten Haftpflichtversicherung – auch wenn gar nicht sicher ist, dass Sie daran Schuld haben. Gerade bei größeren Schäden und wenn Menschen verletzt worden sind, ist es ratsam, die Versicherung sofort, spätestens am nächsten Tag, zu informieren. Bleiben Sie stets bei der Wahrheit, alles andere kann dem Versicherungsschutz Ihrer Privathaftpflicht schaden.


Forderungen weiterleiten

Leiten Sie alle Forderungen, auch Mahnungen und Klagen gegen Sie, schnellstmöglich an die Privathaftpflicht weiter. Die Versicherung prüft, ob sie für den Schaden eintritt, also ein Anspruch besteht und kümmert sich dann um die rechtlichen Angelegenheiten. Für Sie entstehen dadurch keine Kosten.


Wo kann ich meinen Schaden melden?

Unter www.edeka-versicherungsdienst.de/hilfe-im-schadensfall/schaden-melden haben wir die Versicherer aufgeführt, mit denen wir zusammenarbeiten. Melden Sie bestenfalls sofort Ihren Schaden über deren Homepage.

Von Montag bis Donnerstag, 8.00 bis 17.00 Uhr, erreichen Sie uns telefonisch unter 040/6377 3300 und per Mail deinEVD@edeka.de

Halten Sie hierfür Ihr selbst erstelltes Schadenprotokoll bereit.

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Checkliste im Schadensfall herunterladen

Ein Sturmschaden ist kein alltägliches Ereignis und schnell macht sich die Sorge breit unwissentlich Fehler zu machen. Diese Sorge möchten wir Ihnen mit diesem Leitfaden nehmen. Arbeiten Sie ihn Schritt für Schritt ab und es kann nichts schief gehen.

Stürmisch finden die Versicherungsgesellschaften einen Sturm es erst ab Windstärke 8. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit ab 62 Stundenkilometern. Hat der Sturm Ziegel und Dachpappe mitgehen lassen und lässt sich die Windstärke im Nachhinein nicht feststellen, kann gegebenenfalls trotzdem von einem Sturmschaden ausgegangen werden. Zumindest dann, wenn in der Umgebung auch andere Gebäude oder Sachen durch den Sturm beschädigt wurden oder der Schaden an einem intakten Haus nur durch einen Sturm entstanden sein kann.

Was sollten Sie tun?

Beachten Sie bitte zuallererst folgendes:

  • Halten Sie den Schaden so gering wie nur irgend möglich.

  • Bewahren Sie beschädigte Gegenstände unbedingt bis zu einer Entscheidung des Versicherers auf. Gegebenenfalls schickt der Versicherer einen Gutachter zur Prüfung.

  • Melden Sie den Schaden umgehend bei Ihrer Versicherung.
     

Schadenstelle notdürftig abdichten

Kaputte Gegenstände sollten Sie erst nach Rücksprache mit dem Versicherer entsorgen. Allerdings müssen Gefahrenquellen beseitigt und so abgesichert werden, dass kein weiterer Schaden entsteht. Wenn ein paar Ziegel vom Dach geweht wurden, dichten Sie das Dach notdürftig ab. Ist der Keller mit Wasser vollgelaufen, sollte schon mit dem Ausschöpfen begonnen werden.

Vorsicht! Wasser ist stromleitfähig und damit hochgefährlich. Stromschläge können lebensbedrohlich sein. Betreten Sie einen überschwemmten Bereich nicht, wenn stromführende Leitungen und Steckdosen vom Wasserschaden betroffen sein könnten. Schalten Sie umgehend die Stromversorgung ab, wenn Sie gefahrlos an die Sicherungen gelangen können.
 

Schaden dokumentieren

Für die reibungslose Schadenabwicklung durch Ihre Versicherung sollten Sie jeden Schaden sorgfältig dokumentieren - WAS ist WANN und WO passiert?: Fotografieren oder filmen Sie die Schadenstelle und alle betroffenen Gegenstände noch vor Beseitigung des Schadens, wenn irgend möglich.
 

Vermieter und Versicherung informieren

Benachrichtigen Sie umgehend Ihre Versicherung; wenn Sie Mieter:in sind, benachrichtigen Sie außerdem Ihre Vermieter. Stimmen Sie das weitere Vorgehen mit Vermietern und Versicherung ab, um den Schaden so schnell wie möglich beheben zu lassen. Äußerungen des Versicherers sollten Sie sich unbedingt auch schriftlich geben lassen.

Oft senden Versicherer "Regulierer", die sich den Schaden anschauen. Diese sind keine unabhängigen Gutachter. Sie werden vom Versicherer bezahlt und vertreten dessen Interessen.
 

Welche Versicherung kommt wofür auf?

Grundsätzlich gilt: Schäden am Haus (Dach, Fenster, Keller) können etwas für die Wohngebäudeversicherung sein. Schäden am Hausrat, also alles was im Haus ist und nicht fest mit dem Haus verbunden ist und herausgetragen werden könnte, sind ein Fall für die Hausratversicherung.

Sturmschäden

Für Sturmschäden haften beispielsweise Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen. 

Autoschäden durch Dachziegel

Hat der Sturm Dachziegel auf ein parkendes Auto geschleudert, ist die Teilkasko der Autohalter in der Zahlungspflicht. Allerdings gibt es dabei oft eine Selbstbeteiligung, die von der Entschädigungssumme noch abgezogen wird.

Schäden durch umgestürzte Bäume

Stürzt ein Baum durch den Sturm auf ein Fahrzeug, tritt die Teilkaskoversicherung für den Schaden ein. Hingegen haftet die Vollkaskoversicherung, wenn ein Baum auf die Fahrspur stürzt und ein Fahrzeug auffährt, da es nicht mehr rechtzeitig bremsen kann. Ist ein nachweislich morscher Baum umgestürzt und hat Haus oder Auto beschädigt, muss der Baumbesitzer oder seine Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen.

Meist stellt sich die Beweislage in solch einem Fall jedoch als sehr schwierig dar, wenn dies durch einen Sturm passiert. Ist ein gesunder Baum umgefallen, gilt dies als "höhere Gewalt" ‒ und der Eigentümer haftet nicht für den Schaden.

Schäden durch Hagel

Sorgen faustgroße Hagel-Brocken für Schäden beispielsweise an Dach, Fenster oder Rollläden, dann tritt der Gebäudeversicherer ein. Dringt Hagel in das Haus ein, ist oft auch die Hausratversicherung zuständig.

Beschädigt der Hagel Autos, haftet die Teilkaskoversicherung.


Wo kann ich meinen Schaden melden?

Unter www.edeka-versicherungsdienst.de/hilfe-im-schadensfall/schaden-melden haben wir die Versicherer aufgeführt, mit denen wir zusammenarbeiten. Melden Sie bestenfalls sofort Ihren Schaden über deren Homepage.

Von Montag bis Donnerstag, 8.00 bis 17.00 Uhr, erreichen Sie uns telefonisch unter 040/6377 3300 und per Mail deinEVD@edeka.de

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Was kann ich vorbeugend tun?

Treffen Sie Vorsorge

Bei Sturmwarnung:

  • Sichern Sie rund um Ihr Haus und auf Ihrem Grundstück jegliche Gegenstände, die nicht fest verankert sind. Dazu zählen neben Blumentöpfen auch Gartenmöbel und -geräte sowie Dekorationselemente.

  • Schließen Sie alle Fenster und Türen.

  • Fahren Sie Markisen ein und demontieren Sonnensegel.

  • Überprüfen Sie Ihr Dach. Sitzen die Ziegel fest?

  • Latten, Bretter oder ähnliche oberflächlich montierte Gegenstände an der Fassade sollten abgesichert oder demontiert werden.

  • Lassen Sie die Rollläden herunter.

  • Kontrollieren Sie die Bäume auf Ihrem Grundstück auf morsche und kranke Teile. Schwache Äste können bei Sturm leicht abgerissen werden und zu einem größeren Schaden führen.

  • Halten Sie Eimer und Plastikfolien bereit, falls der Sturm ein Loch in Ihr Dach reißt.

 

Regelmäßig prüfen:

  • Sind außen angebrachte Markisen, Satellitenschüsseln und Vordächer ausreichend befestigt?

  • Sind Dachziegel locker, Dachrinnen, Regenfallrohre, Schneefanggitter lose oder verbogen?

  • Weist der Schornsteinen Risse auf?

  • Sind Befestigungen von Antennenanlagen, Blitzableitern oder Solarmodulen intakt?

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Ein Unfall mit Verletzungsfolge ist zum Glück kein alltägliches Ereignis und schnell macht sich nach dem ersten Schock die Sorge breit, unwissentlich Fehler zu machen. Wenigstens diese Sorge möchten wir Ihnen mit diesem Leitfaden nehmen. Arbeiten Sie ihn Schritt für Schritt ab und es kann nichts schief gehen.

Ihre private Unfallversicherung springt ein, wenn ein Unfall dauerhafte geistige oder körperliche Beeinträchtigungen nach sich zieht oder sogar zum Tod führt. Aber auch bei Unfallfolgen, die nicht von Dauer sind, leistet häufig die Unfallversicherung. Grundsätzlich gilt der Unfallschutz weltweit und rund um die Uhr.

Als Unfall gilt ein Ereignis, das

  • plötzlich

  • unerwartet

  • von außen

auf den Körper einwirkt


Ausgeschlossen sind daher zum Beispiel:

  • Unfälle durch hohen Alkohol- oder Drogenkonsum

  • Unfälle beim Begehen einer vorsätzlichen Straftat

  • Unfälle durch Krieg oder Bürgerkrieg
     

Was sollten Betroffene tun?

  • Unverzüglich („ohne schuldhaftes Zögern“) die Versicherung informieren

  • Vollständig ausgefüllte Unfallanzeige umgehend an den Versicherer zurücksenden

  • Beachten Sie unbedingt die Fristen für die ärztliche Feststellung und Geltendmachung der Invalidität. Beides muss häufig innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall erfolgen. Die genaue Frist erfahren Sie bei Ihrem Unfallversicherer.


Im Todesfall:

  • Einen tödlichen Unfall innerhalb von 48 Stunden dem Versicherer anzeigen.
     

Wo kann ich meinen Schaden melden?

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Von Montag bis Donnerstag, 8.00 bis 17.00 Uhr, erreichen Sie uns telefonisch unter 040/6377 3300 und per Mail deinEVD@edeka.de

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